Welche Schritte können die Angehörigen einleiten?
Die Verständigung eines Arztes, der den Tod bestätigt und einen Totenschein ausstellen kann, ist immer der erste Schritt. Mit diesem Schein kann anschließend beim zuständigen Standesamt die Sterbeurkunde besorgt werden. Eine Geburtsurkunde, ein Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunden und Scheidungsdekrete können Urkunden sein, die zur Ausfertigung einer Sterbeurkunde vorgelegt werden müssen.
Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch selbstverständlich bei den Behördengängen.
Verständigung der Angehörigen und anderer Kontaktpersonen
Neben der Verständigung der Angehörigen sollte auch die Benachrichtigung anderer Personen erfolgen. Die Fernmeldebehörde, der Vermieter, der Dienstgeber und die Pensionsversicherungsanstalt müssen möglichst zeitnah informiert werden. Eventuell ist auch bei der Kfz-Zulassungsbehörde eine Ab- der Ummeldung eines Fahrzeugs notwendig. Hierzu wird unter Umständen der Beschluss eines Gerichts benötigt.
Die Todesfallaufnahme
Bei der Todesfallaufnahme handelt es sich um einen Termin bei einem Notar. Dieser verschafft sich ein Überblick über die erbberechtigten Personen und klärt ab, ob ein Testament vorhanden ist. Die Angehörigen können bei diesem Termin auch klären, wer das Haus des Verstorbenen betreten darf oder dessen PKW nutzen kann. Zum Ende des Termins kann der Notar mitteilen, ob eine Schätzung des Nachlassvermögens notwendig wird und ob die Erben das Erbe antreten oder ausschlagen sollten, falls Schulden vorhanden sind. Zu diesem ersten Termin müssen nicht alle Angehörigen erscheinen. Folgende Unterlagen sollten zur Todesfallaufnahme mitgebracht werden:
- Letztwillige Anordnungen oder Testamente
- Aufstellung der Verwandten
- Pensionsbeleg
- Erb- und Pflichtteilsverzichte
- Angaben zum Nachlassvermögen wie Sparbücher, Wertpapiere, Schuldenbelege