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Trauerfall – Was ist zu tun?

Wichtige Infos, wenn es zu einem Trauerfall kommt

Ein Sterbefall bringt immer eine große emotionale Belastung mit sich. Trotzdem müssen bereits in den ersten Stunden wichtige Schritte eingeleitet werden. Verstirbt ein Mensch zuhause bei seinen Lieben, muss zuerst ein Arzt gerufen werden, der den Totenschein ausstellen kann und auch ein Gang zum zuständigen Standesamt steht an. Hier wollen wir übersichtlich erläutern, welche Behördengänge notwendig sind und welche Stellen oder Personen informiert werden sollten.

Welche Schritte können die Angehörigen einleiten?

Die Verständigung eines Arztes, der den Tod bestätigt und einen Totenschein ausstellen kann, ist immer der erste Schritt. Mit diesem Schein kann anschließend beim zuständigen Standesamt die Sterbeurkunde besorgt werden. Eine Geburtsurkunde, ein Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunden und Scheidungsdekrete können Urkunden sein, die zur Ausfertigung einer Sterbeurkunde vorgelegt werden müssen.

Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch selbstverständlich bei den Behördengängen.

 

Verständigung der Angehörigen und anderer Kontaktpersonen

Neben der Verständigung der Angehörigen sollte auch die Benachrichtigung anderer Personen erfolgen. Die Fernmeldebehörde, der Vermieter, der Dienstgeber und die Pensionsversicherungsanstalt müssen möglichst zeitnah informiert werden. Eventuell ist auch bei der Kfz-Zulassungsbehörde eine Ab- der Ummeldung eines Fahrzeugs notwendig. Hierzu wird unter Umständen der Beschluss eines Gerichts benötigt.

 

Die Todesfallaufnahme

Bei der Todesfallaufnahme handelt es sich um einen Termin bei einem Notar. Dieser verschafft sich ein Überblick über die erbberechtigten Personen und klärt ab, ob ein Testament vorhanden ist. Die Angehörigen können bei diesem Termin auch klären, wer das Haus des Verstorbenen betreten darf oder dessen PKW nutzen kann. Zum Ende des Termins kann der Notar mitteilen, ob eine Schätzung des Nachlassvermögens notwendig wird und ob die Erben das Erbe antreten oder ausschlagen sollten, falls Schulden vorhanden sind. Zu diesem ersten Termin müssen nicht alle Angehörigen erscheinen. Folgende Unterlagen sollten zur Todesfallaufnahme mitgebracht werden:

 

  • Letztwillige Anordnungen oder Testamente
  • Aufstellung der Verwandten
  • Pensionsbeleg
  • Erb- und Pflichtteilsverzichte
  • Angaben zum Nachlassvermögen wie Sparbücher, Wertpapiere, Schuldenbelege